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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
TRIEBHAUS KOMMUNIKATION GmbH | TRIEBHAUS LIVE GmbH

1. Vertragsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der TRIEBHAUS KOMMUNIKATION GmbH, nachfolgend TRIEBHAUS genannt, und der Auftraggeberin. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

2. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis
TRIEBHAUS verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt.

3. Mitwirkungspflicht
Gemeinsam mit der Auftraggeberin werden Leitplanken/Guidelines für die Erarbeitung des Produkts/der Dienstleistung erarbeitet. Die erarbeiteten Guidelines (wie z.B. Zielgruppendefinition) werden von der Auftraggeberin abgesegnet. Werden die Guidelines während des Arbeitsprozesses von der Auftraggeberin abgeändert / angepasst, entsteht Mehraufwand, welcher von TRIEBHAUS zusätzlich in Rechnung gestellt wird.

4. Geistiges Eigentum
Alle von TRIEBHAUS geschaffenen Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von TRIEBHAUS. Ohne ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von TRIEBHAUS geschaffene Werke zu verwenden und/oder abzuändern.

5. Nutzungsrechte
Wenn nicht anders vereinbart, bezieht sich die Nutzung des geschaffenen Produkts auf die einmalige Verwendung. Für die weitere Nutzung hat die Auftraggeberin die Erlaubnis von TRIEBHAUS einzuholen und zu entschädigen. Die Rechte an präsentierten Ideen, Konzepten, Skizzen, Layouts, und insbesondere Varianten, bleiben vollumfänglich bei TRIEBHAUS und dürfen in keiner Weise verwendet werden. Dies gilt ebenso nach Begleichung eines Pitch-Honorars.

6. Gewährleistung
Bei Daten und Dokumenten, welche TRIEBHAUS von der Auftraggeberin zur Weiterbearbeitung übertragen werden, wird davon ausgegangen, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

7. Daten und Unterlagen
Offene Daten sowie Code und Baupläne bleiben im Besitz von TRIEBHAUS und werden der Auftraggeberin nicht übertragen.

8. Verrechnung nach Aufwand
Wird ein Projekt nach Aufwand verrechnet, werden die Stundenansätze in der Offerte festgelegt. Die kleinste Arbeitseinheit beträgt 0.25h. 

9. Gut zur Produktion
Die Auftraggeberin wird aufgefordert, die ihr zugestellten Kontrolldokumente (GzD) auf Fehler zu überprüfen. Bei Druckerzeugnissen empfiehlt es sich, das «Gut zum Druck» zur Kontrolle auszudrucken. Die Auftraggeberin kann, gegen Bezahlung der entstehenden Kosten, ein «Proof» bei TRIEBHAUS bestellen. Die Freigabe erfolgt in jedem Fall per E-Mail. Für Mängel am Erzeugnis, welche TRIEBHAUS nicht mitgeteilt wurden, übernimmt TRIEBHAUS keine Haftung.

10. Eigenwerbung
TRIEBHAUS steht das Recht zu, sämtliche geschaffenen Werke zum Zwecke der Eigenwerbung als Leistungsnachweis zu verwenden und auf folgenden Kanälen zu veröffentlichen: Agenturwebseiten, Social Media, Werbemittel und Präsentationen zur Neukundenakquise.

11. Auftragsreduzierung oder -annullierung
Wird ein erteilter und begonnener Auftrag reduziert oder annulliert, hat TRIEBHAUS Anspruch auf 50% des vereinbarten Honorars. Wurden über 50% des Auftrags bereits geleistet, wird nach Projektstand verrechnet.
Bei Stornierungen von Dienstleistungen rund um Events gelten folgende Bestimmungen:
Bei Rücktritt vom Auftrag werden die Agentur-Aufwendungen mit nachstehenden Ansätzen in Rechnung gestellt:

  • bis 10 Wochen vor dem Event: 40% der Vertragssumme

  • bis 6 Wochen vor dem Event: 60% der Vertragssumme

  • bis 4 Wochen vor dem Event: 80% der Vertragssumme

  • weniger als 4 Wochen vor dem Event: 100% der Vertragssumme

12. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich per E-Mail erfolgen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Auftragserteilung akzeptiert.

13. Recht und Gerichtsstand
Die Beziehungen zwischen der Auftraggeberin und TRIEBHAUS unterstehen Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern.